Auf diese Dinge sollten Sie bei der Mietpreisfindung achten
Miete kann nicht beliebig erhöht werden
Wie hoch darf der Mietpreis sein, den ich für meine Wohnung verlangen kann? Für Vermieter, die sich am Immobilienmarkt nicht auskennen, kann es eine heikle Angelegenheit werden, eine Antwort auf diese Frage zu finden. Verlangt man zu viel für die Wohnung, gestaltet es sich mitunter schwierig, einen Mieter zu finden, der bereit ist, diese Summe zu zahlen. Gibt man sich mit einer zu niedrigen Miete zufrieden, kann das zu Verlusten für Sie führen.
Wie viel Sie für Ihre Mietwohnung verlangen können, ist auch abhängig von folgenden Kriterien:
Darüber hinaus gibt es aber auch noch zahlreiche weitere Faktoren, die den Mietpreis für Ihre Wohnung bestimmen. Wir wissen durch unsere jahrelange Kenntnis am Immobilienmarkt, welchen Mietpreis Sie für Ihre Wohnung nehmen können und nennen Ihnen diesen gern.
Finden Sie den optimalen Mietpreis für Ihre Wohnung heraus
Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Ermittlung des richtigen Mietpreises für Ihre Wohnung. Darüber hinaus verfügen sie aber auch über weiteres, umfangreiches Fachwissen, das für ein optimales Mietmanagement bei Ihnen einsetzen. Unsere Experten unterstützen Sie
Wollen Sie vermieten, haben aber keine Lust, sich selbst um die Suche der Mieter, den Mietvertrag oder um die Erstellung der Nebenkostenabrechnung zu kümmern? Wenn Sie uns mit dem Mietmanagement beauftragen, übernehmen wir das alles gerne für Sie!
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Liegt Ihre Wohnung in einem angespannten Wohnungsmarkt?
Eigentümer, die darüber nachdenken, Ihre Wohnung zu vermieten, müssen gesetzliche Regelungen beachten. Haben Sie beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, dürfen Sie die jährliche Miete höchstens um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Bei der Erhöhung der Miete in diesem Fall darf die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren allerdings nicht um mehr als 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche steigen.
Vielleicht liegt Ihre Wohnung aber auch an einem angespannten Wohnungsmarkt und vor Ort gilt deswegen die Mietpreisbremse. In diesem Fall darf die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchsten um zehn Prozent übersteigen.
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Wir übernehmen mit Herzblut das Mietmanagement für Sie. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, freuen wir uns, wenn Sie dazu entsprechende Informationen bei uns anfordern.
Gerne können Sie uns aber auch einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben, um ein Termin für ein persönliches Gespräch mit uns zu vereinbaren.
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